Ein Erbpächter war im historischen Kontext eine Person, die ein Grundstück oder ein Gebäude auf der Basis eines Erbpachtvertrags nutzte. Dabei erhielt der Erbpächter das Recht, das Grundstück oder die Immobilie langfristig (oft über Jahrzehnte oder sogar ewig) zu nutzen, zu bewirtschaften oder zu bebauen, ohne dass ihm das Eigentum gehörte. Im Gegenzug zahlte er dem Eigentümer (dem Erbbaurechtsgeber) einen regelmäßigen Erbpachtzins.
Der Erbpachtvertrag lief oft über viele Jahre, manchmal sogar über Generationen. Der Erbpächter konnte das Land oder die Immobilie nutzen, als wäre er der Eigentümer, z. B. durch Bebauung, Landwirtschaft oder Weiterverpachtung. Der Erbpächter zahlte einen festgelegten Betrag (jährlich oder in anderen Intervallen) an den Eigentümer. Besonders im Mittelalter und der frühen Neuzeit war die Erbpacht in Deutschland und anderen Teilen Europas verbreitet, etwa in der Landwirtschaft oder bei kirchlichen und adligen Gütern.
Die Erbpacht unterschied sich von der normalen Pacht durch ihre langfristige, oft erbliche Natur. Sie war eine Art Zwischenform zwischen Eigentum und Pacht. Heute wird die Erbpacht in Deutschland vor allem im Zusammenhang mit Erbbaurecht verwendet, wo ähnliche Prinzipien gelten, z. B. bei der Bebauung von Grundstücken, die nicht gekauft, sondern langfristig gepachtet werden.

